Am 4. November 2020 reichte Dr. med. V., Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, W., einen Arztbericht zuhanden der B. ein (act. 5.1/M90). H. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 erklärte die B., dass der "medizinische Endzustand" erreicht sei, dass die Taggeldleistungen per 30. September 2020 eingestellt werden, dass aufgrund der vollen Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit kein Anspruch auf eine UVG-Invalidenrente bestehe und dass A. eine Integritätsentschädigung von 15% zustehe (act. 5.1/119-124). Dagegen liess A. am 25. Januar 2021 Einsprache erheben (act. 5.1/136- 150).