einem prekären Vorzustand und blossen Zufalls-/Gelegenheitsereignis ohne signifikante Bedeutung im Sinne einer "condicio sine qua non" ausgegangen, oder b) auf das weitere Leistungsbegehren nicht eingetreten werde. 2.2 Zudem wäre die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam zu machen, dass sich bei vervollständigten Angaben und ergänzenden Abklärungen eine Schlechterstellung für sie ergeben könnte, und ihr vorher nochmals Gelegenheit zum Beschwerderückzug zu gewähren.