a) der Beschwerdeführerin: 1. Der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien weiterhin die gesetzlichen Leistungen zu gewähren. 2. Der Beschwerdeführerin sei rückwirkend ab 6. August 2020 und inskünftig das volle Taggeld auszuzahlen 3. Eventualiter sei die Beschwerdeführerin polydisziplinär (Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie) zu begutachten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin.