Ein Zeitraum von 2 Monaten erscheine ausreichend dafür. Eine nochmalige Bewertung sollte nach Vorlage aller Zusatzbefunde erfolgen (S. 20 des Gutachtens). Vorliegend ist festzustellen, dass der fundierte Bericht der PMEDA bzw. die von ihr per Februar 2020 attestierte Arbeitsunfähigkeit von 50 % begründete Zweifel an der Beurteilung der IV-Stelle erweckt, wonach im Zeitpunkt der im vorliegenden Beschwerdefahren zu überprüfenden Verfügung vom 16. Januar 2020 keinerlei Einschränkung der Arbeitsfähig-keit vorgelegen haben soll. Die