Sie hielt dabei unter anderem fest, dass das mögliche CADASIL-Syndrom zusätzlicher Abklärungen bedürfe. Im Übrigen wies sie insbesondere darauf hin, dass eine zusätzliche neuropsychologische Testung zu empfehlen sei. Die affektive Auffälligkeit der Versicherten im hiesigen Befunde spreche für die Veranlassung einer psychiatrischen Mitbeurteilung. Laut Gutachterin sei bis zur Implementierung der von ihr vorangeschlagenen Massnahmen bzw. Durchführung der ergänzenden Abklärungen von einer Arbeitsunfähigkeit von 50 % auszugehen (für jedwede Tätigkeit). Ein Zeitraum von 2 Monaten erscheine ausreichend dafür.