Der fragliche Untersuchungsbericht bzw. die Begründung für die attestierte Arbeitsfähigkeit lag dem RAD indes anscheinend nicht vor. Derweil begründete der RAD auch nicht hinreichend, weshalb sich die von den behandelnden Ärzten attestierte Arbeitsunfähigkeit von 75 % nicht halten lasse, obwohl dies diskrepant zu seiner eigenen Einschätzung stand. Ohnehin ist letztlich aber vor allem zu beachten, dass die angebliche volle Arbeitsunfähigkeit ab Mitte November 2019 vom Krankentaggeldversicherer schlussendlich verworfen worden war.