Aktuell bestehe eine lediglich 25%ige Arbeitsfähigkeit (act. 7.2/37). Aufgrund der neu eingereichten Unterlagen kam der RAD am 16. Dezember 2019 zum Schluss, dass sich an seiner ursprünglichen Einschätzung nicht wirklich etwas ändere (act. 7.2/39), woraufhin die IV-Stelle am 16. Januar 2020 im Sinne des Vorbescheids verfügte (act. 7.2/40).