Basierend auf diesen Einschätzungen des RAD hatte die IV- Stelle folglich der Versicherten mit Vorbescheid vom 22. November 2019 die Ablehnung eines Leistungsanspruchs gegenüber der IV mitgeteilt (act. 7.2/35). Der IV-Stelle waren darauf weitere Behandlungsberichte zugegangen, namentlich ein Bericht des Spital B., Klinik für Neurologie, in dem namentlich erörtert wurde, in der Gesamtschau liege bei der Patientin ein postkontusionelles Syndrom mit Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel (inzwischen sistiert) und Konzentrationsstörungen vor. Aktuell bestehe eine lediglich 25%ige Arbeitsfähigkeit (act.