5. Gestützt auf die medizinische Aktenlage hatte der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) am 14. November 2019 erwogen, die Versicherte gebe diffuse unspezifische mannigfaltige Beschwerden an, welche von den zahlreichen ärztlichen Spezialisten nicht hätten objektiviert werden können. Eine Krankschreibung in einer Bürotätigkeit sei damit für die Belange der Invalidenversicherung nicht nachzuvollziehen. Vollkommen zurecht habe die Unfallversicherung ihre Leistungen eingestellt.