Besonders schwierige Rechtsfragen stellten sich allerdings keine. Mit Blick auf die gesamten Umstände ist das Honorar von RA AA. auf Fr. 2'800.-- festzusetzen, unter Hinzurechnung der Barauslagen von 4 % und der Mehrwertsteuer von 7.7 %, sodass eine Anwaltsentschädigung von Fr. 3'136.20 resultiert.