E. 4.2.2 mit zahlreichen Hinweisen sowie Urteil 9C_153/2011 vom 22. März 2012 E. 3.1). Für den Zeitpunkt, in dem die Frage nach der Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter beantwortet wird, ist auf das Feststehen der medizinischen Zumutbarkeit einer (Teil-)Erwerbstätigkeit abzustellen (BGE 138 V 457 E. 3.3 S. 462; vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_28/2017 vom 19. Juni 2017 E. 3.4).