In psychischer Hinsicht sei festzustellen, dass die Versicherte immer wieder unter sehr belastenden familiären Konfliktsituationen gelitten habe, vor allem unter den Zuständen in der Seite 11 dritten Ehe, sich dazwischen aber auch immer wieder habe erholen können. Die psychiatrische Teilgutachterin diagnostiziere eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung und eine rezidivierende depressive Störung (gegenwärtig mittelgradig) und schätze die deswegen beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit auf etwa 50 %.