4. 4.1 In einem nächsten Schritt stellt sich nun die Frage, in welchem Masse die Versicherte aus medizinischer Sicht noch arbeitsfähig ist. Das Obergericht hat zur Klärung der Arbeitsfähigkeit ein Gutachten der B. eingeholt (act. 20). Deren interdisziplinäre Expertise mit Redaktionsdatum vom 3. November 2021 stellt folgende Diagnosen: