Der betreffende Wert beträgt Fr. 4'363.-- im Monat. Im Ergebnis stellt dieses (Validen-)Einkommen den Ausgangspunkt für die Invaliditätsbemessung dar. Dementsprechend erscheint die vernehmlassungsweise vertretene Auffassung der Vorinstanz, die Versicherte habe mit einer 90%igen Erwerbstätigkeit ein jährliches Einkommen von Fr. 6'500.-- erwirtschaftet, was den Validenlohn darstelle, als nicht korrekt.