Aufgrund dieses Einschnitts im Leben der Versicherten im Februar 2017 erscheint es bezüglich Klärung der Statusfrage deshalb sachgerecht, wenn davon ausgegangen wird, dass die Versicherte im Gesundheitsfalle zu 90 % erwerbstätig und zu 10 % im Haushalt tätig wäre. Das Valideneinkommen ist, nachdem die Beschwerdeführerin schon seit vielen Jahren nur noch einem kleinen Erwerbspensum nachgegangen ist, gestützt auf die Lohnstrukturerhebungen (LSE) des Bundesamts für Statistik festzulegen. Konkret anwendbar sind die LSE 2016, Zentralwert Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Frauen, Total. Der betreffende Wert beträgt Fr. 4'363.-- im Monat.