Seite 8 90 % hatte sie sich Ende Februar 2017 offenbar beim RAV gemeldet (act. 5.2/14; act. 5.2/1). Es waren diese Ausführungen der Beschwerdeführerin im Rahmen des Assessment- Gesprächs, welche bei der IV-Stelle zu der Annahme führten, es sei eine Aufteilung 90 % Erwerb / 10 % Haushalt vorzunehmen. Dieser Auffassung ist beizupflichten. Insbesondere erscheint aufgrund der zitierten Passage im Assessmentprotokoll hinreichend erstellt, dass die Versicherte im Gesundheitsfalle bloss einer 90%igen – also nicht einer vollen – Erwerbstätigkeit nachgehen würde.