vgl. zum Ganzen BGE 112 V 30 E. 1a). Im Übrigen hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erwogen, der Meinung der von einem Gericht ernannten Experten komme bei der Beweiswürdigung vermutungsweise hohes Gewicht zu (BGE 135 V 469 f. E. 4.4). 3. Im Folgenden ist zunächst die Statusfrage zu klären.