Die gutachterlichen Untersuchungen fanden zwischen dem 5. und 20. Juli 2021 statt. Das von der B. schliesslich erstattete polydisziplinäre Gutachten mit Redaktionsdatum vom 3. November 2021 gelangte basierend auf den getätigten Abklärungen (Fallführung und Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Pneumologie und Psychiatrie) zum Ergebnis, bezüglich der früher ausgeübten Tätigkeiten (Service, Reinigung, Verkauf) bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. Als Hausabwartin sei die Versicherte nur noch zu 20 % arbeitsfähig. Was die Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Arbeit betreffe, sei eine solche noch maximal zu 50 % zumutbar (act. 20).