Auf Gewährung des rechtlichen Gehörs hin (act. 13) äusserte keine der beiden Parteien Ablehnungsgründe gegen die vorgeschlagenen Gutachter, woraufhin die Verfahrensleitung der B. den Gutachterauftrag definitiv erteilte (act. 14). Am 15. Juni 2021 gab die Gutachterstelle eine Änderung im Ärzteteam bekannt (act. 15), zu welcher die Parteien ebenfalls ihre Zustimmung gaben. Die gutachterlichen Untersuchungen fanden zwischen dem 5. und 20. Juli 2021 statt.