A. Die am XX.XX.1960 geborene A. (nachfolgend: Versicherte oder Beschwerdeführerin), zuletzt Teilzeit als Hauswartin bzw. als Reinigungskraft tätig, meldete sich im März 2017 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an, unter Angabe von Schulter-, Rücken-, Knie- und Fussgelenksbeschwerden sowie wegen Rheuma und Arthrose (act. 5.2/1). Die IV- Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Im August 2017 teilte sie der Versicherten mit, dass die Voraussetzungen für Arbeitsvermittlung gegeben seien (act.