7.2/16, S. 5). Was die fragliche RAD-Stellungnahme betrifft, wird darin auf die fundierten Angaben des Arbeitgebers überhaupt nicht eingegangen, was fragwürdig erscheint. Soweit der RAD im Übrigen von einem grundsätzlich behandelbaren – mithin nicht dauerhaften – Leiden ausgeht, scheint sich dies mit den Ausführungen von Dr. E. im IV-Verlaufsbericht vom 8. Juli 2019 nicht zu decken. Denn der behandelnde Arzt war bezüglich der dilatativen Kardiomyopathie grundsätzlich von einer schlechten Prognose ausgegangen. Wohl habe das Leiden dank der Medikation (Entresto) relativ gut stabilisiert werden können, aber eben nur auf einem tiefem Niveau im Alltag.