Es werde darum nach einer gemeinsamen Lösung gesucht (act. 7.2/16). In gleicher Weise hatte der Arbeitgeber im Rahmen des Früherfassungsgesprächs vom 2. Mai 2019 detailliert zur Sprache gebracht, dass seiner Meinung nach beim Versicherten seit längerer Zeit eine Leistungseinschränkung bestehe (act. 7.2/3). Im Übrigen wurde im Fragebogen für Arbeitgebende auch ausgeführt, dass die Arbeit des Versicherten geistige Tätigkeiten zum Gegenstand habe, welche viel Konzentration und Sorgfalt erforderten, und dass der Versicherte die gleichen Tätigkeiten noch bewältigen könne, aber mit mehr Zeitaufwand (act. 7.2/16, S. 5).