In dieser Hinsicht sei auf die Angaben des Arbeitgebers des Versicherten hingewiesen. Dieser hatte in einem Schreiben an die IV-Stelle vom 25. Mai 2019 ausgeführt, die gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten zeigten sich vor allem nach etwa 5-6 Stunden während eines normalen Arbeitstages. Er werde sehr müde und könne sich nicht mehr zu 100 % konzentrieren und es komme öfters vor, dass er dann am Arbeitstisch einschlafe. Gegenüber anderen Mitarbeitern könnten sein Leistungsabfall und seine Schlafphasen sehr schwer vertreten werden. Es werde darum nach einer gemeinsamen Lösung gesucht (act.