Letztlich erscheint aber unklar, inwieweit die betreffende Einschätzung überhaupt als abschliessend zu verstehen ist. Der HNO-Spezialist Dr. D. seinerseits hatte im März 2018 – im Zuge seines Ausschlusses einer Schlafapnoe – ausgeführt, es seien weiterer Abklärungen angezeigt hinsichtlich der Ursache der Müdigkeit, wobei sich hier aber fragt, ob bzw. inwieweit er die betreffende Stellungnahme unter Berücksichtigung der bereits erfolgten kardiologischen Abklärungen abgab. Was den RAD angeht, hatte dieser sich nicht spezifisch zur Ursache der vom Beschwerdeführer geklagten Müdigkeit geäussert.