Bekannt ist einzig, dass dem Versicherten ein Antidepressivum abgegeben wurde. Im Sinne der betreffenden Beurteilung des Spital C vom 11. Dezember 2017, wonach eine Depression häufig mit einer Herzinsuffizienz assoziiert sei, scheint der zuständige Arzt bezogen auf die vom Versicherten geklagte Müdigkeit jedenfalls gleichsam von einer Art Wechselwirkung zwischen der kardiologischen Problematik und der verdachtsweise geäusserten Depression auszugehen. Letztlich erscheint aber unklar, inwieweit die betreffende Einschätzung überhaupt als abschliessend zu verstehen ist.