Was die Frage nach dem Vorliegen einer Depression betrifft, wurde diese vom Spital C einzig als Verdachtsdiagnose geäussert. Ein allfälliges depressives Geschehen ist in den Akten auch sonst nicht näher beschrieben. Eine spezifische gesprächsbasierte Psychotherapie nimmt der Beschwerdeführer anscheinend nicht in Anspruch. Bekannt ist einzig, dass dem Versicherten ein Antidepressivum abgegeben wurde.