7.2/27) und erliess alsdann am 11. November 2019 einen neuen Vorbescheid, in welchem sie wiederum die Abweisung des Rentengesuchs in Aussicht stellte (act. 7.2/28). Auf einen erfolgten Einwand des Versicherten hin hielt die IV- Stelle schliesslich mit Verfügung vom 6. Januar 2020 an ihrem leistungsablehnenden Entscheid fest (act. 7.2/30).