7.2/19), teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit Vorbescheid vom 16. Juli 2019 die Abweisung des Leistungsbegehrens mit und verfügte alsdann am 25. September 2019 entsprechend (act. 7.2/20; act. 7.2/22). Da der Versicherte in der Folge geltend machte, den Vorbescheid nicht erhalten zu haben, nahm die Vorinstanz am 1. November 2019 den Widerruf ihres Rentenentscheids vor (act. 7.2/27) und erliess alsdann am 11. November 2019 einen neuen Vorbescheid, in welchem sie wiederum die Abweisung des Rentengesuchs in Aussicht stellte (act.