Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Nachdem der Regionale Ärztliche Dienst (nachfolgend: RAD) am 10. Juli 2019 zur medizinischen Sachlage Stellung bezogen hatte (act. 7.2/19), teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit Vorbescheid vom 16. Juli 2019 die Abweisung des Leistungsbegehrens mit und verfügte alsdann am 25. September 2019 entsprechend (act.