Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 6. Januar 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer eine IV-Rente von 50 % ab 17. Januar 2018 zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen und zu neuem Entscheid an die IV-Stelle zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.