Ausserdem fällt ins Gewicht, dass dieser Arzt den Versicherten nicht persönlich untersucht hat. Sodann ist vor allem festzustellen, dass laut dem behandelnden Arzt des Versicherten Dr. I., welcher die Glaskörperlyse-Therapie durchgeführt hat, die Kausalität zwischen dem Schlag auf das Auge und der starken Mouche eindeutig gegeben sei (vgl.