4.5 Im Folgenden ist zu prüfen, welcher Beweiswert dem fraglichen RAD-Bericht beigemessen werden kann. Streitig präsentiert sich dabei ausschliesslich die Frage, ob sich die Annahme einer Arbeitsfähigkeit von 80% als gerechtfertigt erweist. Vorliegend hatte der Allgemeinmediziner Dr. C. am 18. Dezember 2018 einen Verlaufsbericht an die IV erstattet. Darin beschrieb er detailliert, welche Arbeitsfähigkeiten für die bisherigen Tätigkeiten bestanden hätten (act. 19.2/34). Die Annahme einer 75%igen Arbeitsunfähigkeit als Baumaschinenmechaniker wurde vom RAD dann ja auch übernommen.