Chauffeur und LKW Mechaniker eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Als Baumaschinenmechaniker betrage die Arbeitsunfähigkeit 75%. Als selbständiger Landwirt sei in der bisherigen Form eine 54%ige Arbeitsunfähigkeit anzunehmen. Leidensadaptiert sei eine Arbeitsfähigkeit von 80% gegeben. Eine generelle Handicapierung von rund 20% werde sich in so gut wie jedem Tätigkeitsbereich auswirken, da der Versicherte dauerhaft generell verlangsamt sei und durch die vorschnelle Müdigkeit einen vermehrten Pausenbedarf aufweisen werde. Zumutbar sei körperlich leichte, wechselbelastende, nicht taktgebundene Arbeit ohne gefahrgeneigte Maschinen.