Dafür, dass sich eine solche Verbesserung noch erreichen lässt, bestehen aufgrund des Dossiers keine genügenden Anhaltspunkte. Vielmehr hatte Dr. C. im August 2017 berichtet, die Frage, ob medizinische Massnahmen noch etwas bringen, sei offen. Es bestehe die Hoffnung, dass sich das Gesichtsfeld noch so verbessere, dass eine Fahrerlaubnis ausgestellt werden könne (act. 19.2/12). Vorliegend hatte sich indes eine massgebliche Verbesserung des Gesichtsfelds anscheinend nicht erreichen lassen, wie die Aktennotiz der IV-Stelle vom 19. März 2019 deutlich macht, gemäss welcher der Versicherte wiederum einen negativen Bescheid der Verkehrsmediziner erhalten habe.