Ab dem Jahr 2015 hatte der Versicherte offenbar definitiv in den Beruf des Landwirts gewechselt, da im IK-Auszug ab jener Periode nur noch Einkommen aus dem selbstständigen Landwirtschaftsbetrieb erfasst ist. Dem Abklärungsbericht Landwirtschaft vom 30. August 2018 (act. 19.2/28 Ziff. 1.2 S. 2) ist sodann zu entnehmen, dass der Versicherte seit Herbst 2017 jeweils an 2 Tagen zu je 8,5 Stunden als Baumaschinen-Mechaniker tätig sei; da er während seiner Arbeitszeit nur eine reduzierte