3.4 Vorliegend handelt es sich beim Beschwerdeführer um einen Versicherten mit Jahrgang 1979. Er absolvierte ursprünglich eine Lehre als LKW-Mechaniker und schloss diese im Jahre 1999 ab (act. 19.2/28, S. 2). Auf dem Beruf als Mechaniker hatte er in der Folge während mehrerer Jahre gearbeitet, wie sich namentlich aus dem IK-Auszug ergibt (act. 19.2/9). Später absolvierte der Versicherte noch die Lehre als Landwirt und schloss diese im Jahre 2010 ab (act. 19.2/28, S. 2). Ab dem Jahr 2015 hatte der Versicherte offenbar definitiv in den Beruf des Landwirts gewechselt, da im IK-Auszug ab jener Periode nur noch Einkommen aus dem selbstständigen Landwirtschaftsbetrieb erfasst ist.