C. Mit Eingabe vom 14. September 2020 (act. 1) gelangte der Versicherte – nunmehr vertreten durch RA AA. – beschwerdeweise an das Obergericht und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und Zusprache einer Rente. Die Vernehmlassung der Vorinstanz mit dem Antrag auf Beschwerdeabweisung folgte am 5. November 2020 (act. 9). Am 11. Januar 2021 (act. 13) reichte der Beschwerdeführer seine Replik ein und stellte das eingangs zitierte Rechtsbegehren. Die IV-Stelle duplizierte am 18. Januar 2021 (act. 15). D. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung. Erwägungen