Die medizinisch zumutbare Arbeitsunfähigkeit in angestammter Tätigkeit als LKW-Chauffeur und LKW-Mechaniker betrage 100%, als Baumaschinenmechaniker 75% und als selbstständiger Landwirt in bisheriger Form (Milchwirtschaft) 54%. Leidensadaptiert sei arbeitsmedizinisch geschätzt eine Arbeitsfähigkeit von ca. 80% möglich bei körperlich leichter Arbeit mit Wechselbelastung und ohne Taktgebundenheit sowie ohne Bedienung gefahrgeneigter Maschinen;