Am 30. Januar 2019 erfolgte eine erneute Stellungnahme des RAD, in welcher dieser zum Schluss kam, dass der Gesundheitszustand des Versicherten stabil und mehr als 2 Jahre nach dem Ereignis keine Änderung mehr zu erwarten sei. Die medizinisch zumutbare Arbeitsunfähigkeit in angestammter Tätigkeit als LKW-Chauffeur und LKW-Mechaniker betrage 100%, als Baumaschinenmechaniker 75% und als selbstständiger Landwirt in bisheriger Form (Milchwirtschaft) 54%.