Die IV-Stelle holte in der Folge noch aktuelle medizinische Unterlagen ein. Am 29. Dezember 2018 erstattete der Allgemeinmediziner Dr. C. einen Verlaufsbericht, gemäss welchem eine 90%ige Arbeitsunfähigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb und eine 75%ige Arbeitsunfähigkeit als Baumaschinenmechaniker bestehe (act. 19.2/34). Am 30. Januar 2019 erfolgte eine erneute Stellungnahme des RAD, in welcher dieser zum Schluss kam, dass der Gesundheitszustand des Versicherten stabil und mehr als 2 Jahre nach dem Ereignis keine Änderung mehr zu erwarten sei.