die Problematik der fehlenden Fahrbewilligung sei noch offen, könne jedoch mit Arbeiten durch Dritte grundsätzlich gelöst werden. Die Weiterführung des Betriebs sei nach den Angaben des Versicherten auch gesundheitlich sinnvoll, da der Versicherte die Arbeit im Freien besser ertrage als die Arbeit in einer Werkstatt und zudem der Arbeitsrhythmus besser an seine gesundheitliche Verfassung angepasst sei und bei Bedarf vermehrt Pausen gemacht werden könnten. Gemäss Berechnung betrage die Arbeitsunfähigkeit mit dem Milchwirtschaftsbetrieb 53% (act. 19.2/28). Die IV-Stelle holte in der Folge noch aktuelle medizinische Unterlagen ein.