19.2/17) teilte sie dem Versicherten mit, dass keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt seien, da der Versicherte die selbstständige Erwerbstätigkeit aufrechterhalten wolle. Am 28. März 2018 erfolgte eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (nachfolgend: RAD) zur medizinischen Sachlage, mit dem Ergebnis, dass die medizinischen Angaben ein Jahr alt seien, so dass zum aktuellen Gesundheitszustand nicht wirklich Stellung genommen werden könne und sich die Prognose verhalten bis reserviert darstelle (act. 19.2/20).