Bezüglich Gesundheitsstörung gab er darin „Folgen Schlaganfall“ an, konkret eine Sichtfeldeinschränkung, ein reduziertes Gefühl in der rechten Körperseite und eine schnellere Ermüdung als früher (act. 19.2/5). Die IV-Stelle tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen und zog namentlich die Akten der behandelnden Ärzte bei. Mit Schreiben vom 2. März 2018 (act. 19.2/17) teilte sie dem Versicherten mit, dass keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt seien, da der Versicherte die selbstständige Erwerbstätigkeit aufrechterhalten wolle.