A. Der am XX.XX.1979 geborene A. (nachfolgend: Versicherter oder Beschwerdeführer), von Beruf Landwirt, meldete sich im Juni 2017 bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) zur Früherfassung an (act. 19.2/1). Diese riet ihm zur Einreichung einer „formalen“ Anmeldung, welche der Versicherte folglich im August 2017 vornahm. Bezüglich Gesundheitsstörung gab er darin „Folgen Schlaganfall“ an, konkret eine Sichtfeldeinschränkung, ein reduziertes Gefühl in der rechten Körperseite und eine schnellere Ermüdung als früher (act.