Im Resultat hat der Beschwerdeführer somit sehr lange von einer ursprünglich falschen Rentenzusprache profitiert. Da sich nun aber nachträglich erwiesen hat, dass diese Rentenzusprache anfänglich unrichtig war, müssen die ausgerichteten Leistungen - auch zur Wahrung der Rechtsgleichheit und des Legalitätsprinzips - für die Zukunft aufgehoben oder angepasst werden können.