nachdem der Beschwerdeführer mit Erfolg auf einen neuen Beruf umgeschult wurde und auch tatsächlich in diesem Beruf arbeitete, würde eine Festlegung des Invalideneinkommens anhand statistischer Werte kaum Sinn machen, vgl. auch Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts I 171/04 vom 1. April 2005 E. 4.2; insoweit erscheint das von der Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung angeführte Argument, es sei zweifellos unrichtig gewesen, dass nicht die Arbeitsfähigkeit in anderen adaptierten Arbeitstätigkeiten als die Arbeit als Koch berücksichtigt worden sei, nicht zielführend, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob die ursprüngliche