Nachdem der Beschwerdeführer der Vorinstanz ausserdem eine Stellungnahme vom 25. April 2007 von Dr. J. zukommen liess, in welcher dieser ausführte, es würden beim Beschwerdeführer wiederholt dokumentierte neurologische, neuropsychologische und neuroradiologische Befunde vorliegen, welche das Beschwerdebild erklärten und die langfristige Lösung sei, „anhand der bisherigen Entwicklung, die Beibehaltung von 50% Arbeitsfähigkeit, welche sich als den Beschwerden angepasst erwies. Eine weitere Besserung ist nicht zu erwarten“ (IV-act.