seien (IV-act. 152, S. 14). Der RAD bezeichnete diese eingeholten medizinischen Stellungnahmen gemäss Bericht vom 14. Dezember 2006 als voll beweiswertig und ging gestützt darauf von einer 80%-igen Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers als Koch aus. Zur Arbeitsfähigkeit in anderen adaptierten Tätigkeiten äusserte sich der RAD in diesem Bericht nicht explizit (IV-act. 156).