Dr. F. berichtete Ende August 2006 von einer aus rein neurologischer Sicht um rund 20% eingeschränkten Leistungsfähigkeit als Koch, wobei weitere Einschränkungen in psychischer oder physischer Hinsicht bei der definitiven Festlegung der Arbeitsfähigkeit mitberücksichtigt werden müssten (IV-act. 149, S. 15). Dr. G., der den Beschwerdeführer ergänzend psychiatrisch beurteilte, attestierte dem Beschwerdeführer im Gutachten vom 22. November 2006 eine Arbeitsfähigkeit von 80% in jeder körperlich adaptierten Tätigkeit, wobei die von Dr. F. festgestellten neuropsychologischen Ausfälle, die seines Erachtens eher psychogener Natur seien, bereits mitberücksichtigt