Das Ausmass der Invalidität ist somit durch einen Einkommensvergleich zu ermitteln. Diese allgemeinen invalidenversicherungsrechtlichen Grundsätze gelten nicht nur aktuell, sondern waren auch bereits im Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenzusprache zu berücksichtigen.  Für die Bestimmung des Invalideneinkommens ist von Bedeutung, über welche Arbeitsfähigkeit eine versicherte Person aus medizinisch-theoretischer Sicht in adaptierter Tätigkeit verfügt. Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang folgende Grundsätze ent-